Visum für Russland – Informationen

Visum für Russland – Informationen



Erforderliche Unterlagen


Reiseversicherung


Geschäftsvisum


Humanitäres Visum


Studienvisum


Arbeitsvisum


Touristenvisum


Privatvisum


Transitvisum

  1. Original-Reisepass (keine Passkopien) oder Kinderausweis. Der Reisepass soll in der Regel 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein. Außerdem soll der Pass bzw. Kinderausweis über mindestens 2 leere Seiten zwecks Einklebens des Visums verfügen.
  2. Auf der Sonderwebseite der Konsularabteilung des Auswärtigen Amtes der Russischen Föderation visa.kdmid.ru ausgefüllter, ausgedruckter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrags sind richtig und vollständig zu beantworten. Beachten Sie bitte dabei, dass wenn Sie das Visum direkt bei uns beantragen möchten, geben Sie als „Destination“ (letzte Frage des Antrags) „Embassy of Russia in Germany“ an.
  3. Auf dem Visumantrag festgeklebtes Passbild (keine Ablichtungen), Format 3,5×4,5 cm. Fotos im Profil, mit Mütze sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, werden nicht akzeptiert.
  4. Einladung / Reisebestätigung (s. den entsprechenden Abschnitt).
  5. Krankenversicherungsnachweis von einem in Russland anerkannten Versicherungsunternehmen.
  6. Seit dem 1. November 2010 sind für deutsche Staatsbürger aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit die Veränderungen des Beantragungsverfahrens von einigen Visaarten eingeführt.
    • Für die Beantragung von Visa für Privat- oder Touristenreise werden bei der Antragstellung Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat verlangt (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung (im Original), Registrierung der eigenen Firma, Nachweis von Wohneigentum usw.).
    • Für die Beantragung von Visa für Geschäftsreisen werden verlangt:
    • (bei selbständig Erwerbstätigen) Vorlage und Kopie der Registrierung der eigenen Firma;
    • (bei Angestellten oder Arbeitern) Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise nach Russland ergeben.

Für die Staatsbürger der Schengener Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) sowie von Israel, Irland gilt bei den Reisen nach Russland eine Krankenversicherungspflicht.

Die Reisenden müssen bei der Visabeantragung einen Krankenversicherungsnachweis von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen beilegen.

Entsprechend der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation „Über Krankenversicherung der ausländischen Bürger, die sich kurzfristig auf dem Territorium der Russischen Föderation aufhalten“, werden in russischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen bei der Visabeantragung die Versicherungsscheine derjenigen ausländischen Versicherungsunternehmen akzeptiert, die den Rückversicherungsvertrag mit einem russischen Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben.

Bitte beachten Sie! Versicherungspolicen müssen folgende Informationen enthalten:

  • Datum des Versicherungsabschlusses;
  • Nummer der Versicherungspolice;
  • Name und Vorname des Versicherten;
  • Angaben zum Versicherungsunternehmen;
  • Der Gültigkeitszeitraum der Police muss die gesamte Aufenthaltsdauer in Russland bei der Ausstellung eines ein- oder zweifachen Visums und für ein Mehrfachvisum die Aufenthaltsdauer der ersten Reise abdecken;
  • Übersicht der versicherten medizinischen Leistungen inkl. Krankentransport, einschließlich der Überführung im Falle des Todes. Siehe Muster;
  • Die Mindestdeckung muss 30 000 EUR betragen;
  • Territorialer Gültigkeitsraum (weltweit, einschließlich Russland; Europa, einschließlich Russland);
  • Unterschrift des Versicherers.

Für Geschäftsreisen sind folgende Unterlagen vorzulegen.

  1. Reisepass;
  2. Visumantrag;
  3. Ein Passbild, Format 3,5×4,5 cm.
  4. Krankenreiseversicherungsnachweis;
  5. Garantie der Rückkehrwilligkeit;
  6. Eine vom russischen Außenministerium oder den Behörden des russischen Innenministeriums ausgestellte förmliche Einladung oder Entscheidung des russischen Außenministeriums.

Laut dem Abkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa (im pdf-Format öffnen) werden ab dem 01.06.2007 Geschäftsvisa für Staatsangehörige der EU-Länder (mit Ausnahme von Irland und Großbritannien) auch aufgrund eines schriftlichen Ersuchens:

  • der gastgebenden juristischen Person,
  • des gastgebenden Unternehmens,
  • der gastgebenden Organisation,
  • von zentralstaatlichen oder örtlichen Behörden der Russischen Föderation,
  • Organisationskomitees von Handels- und Industrieausstellungen,
  • Konferenzen und Symposien, die in Russland stattfinden, erteilt.

Solch ein Ersuchen ist in Originalform oder in gut lesbarer Kopie und mit enthaltenden Angaben gemäss Artikel 4, Punkt 2 des Abkommens vom Antragsteller vorzulegen.

Weitere Kategorien von Bürgern der EU-Länder, die Visa auf dem erleichterten Wege beantragen können, sowie vorzulegende Dokumente sind in Artikeln 4 und 5 des Abkommens erwähnt.

Es gibt folgende Arten von Visa für Geschäftstreisen:

  • für eine Einreise (max. Aufenthaltsdauer 90 Tage);
  • für zwei Einreisen (max. Aufenthaltsdauer insgesamt 90 Tage);
  • für mehrere Einreisen (Gültigkeit von bis zu 5 Jahren mit einem geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen).

Für humanitäre Reisen (kulturelle, wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, Sport-, Schul- und Jugendaustausch) sind folgende Unterlagen vorzulegen.

  1. Reisepass;
  2. Visumantrag;
  3. Ein Passbild, Format 3,5×4,5 cm.
  4. Krankenreiseversicherungsnachweis;
  5. Eine vom russischen Außenministerium oder den Behörden des russischen Innenministeriums ausgestellte förmliche Einladung oder Entscheidung des russischen Außenministeriums.

Laut dem Abkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa (im pdf-Format öffnen) werden ab dem 01.06.2007 humanitäre Visa für Staatsangehörige der EU-Länder (mit Ausnahme von Irland und Großbritannien) auch aufgrund eines schriftlichen Ersuchens:

  1. der gastgebenden juristischen Person,
  2. der gastgebenden Organisation,
  3. von zentralstaatlichen oder örtlichen Behörden der Russischen Föderation,
  4. Konferenzen und Symposien, die in Russland stattfinden, erteilt.

Solch ein Ersuchen ist in Originalform (für mehrfache Visa) oder in gut lesbarer Kopie und mit enthaltenden Angaben gemäss Artikel 4, Punkt 2 des Abkommens vom Antragsteller vorzulegen.

Es gibt folgende Arten von Visa für humanitäre Reisen:

  • für eine Einreise (max. Aufenthaltsdauer 90 Tage);
  • für zwei Einreisen (max. Aufenthaltsdauer insgesamt 90 Tage);
  • für mehrere Einreisen (Gültigkeit von bis zu 5 Jahren mit einem geplanten Aufenthalt von höchstens 90 Tagen pro Zeitraum von 180 Tagen).

Für Studienreise sind folgende Unterlagen vorzulegen.

  1. Reisepass(bei der Erteilung von Studienvisum ist es erforderlich, dass die Gültigkeit des Reisepasses mindestens 18 Monate ab dem Datum der Gültigkeit des Visums wäre).
  2. Visumantrag.
  3. Ein Passbild, Format 3,5×4,5 cm.
  4. Krankenreiseversicherungsnachweis;
  5. Eine vom russischen Außenministerium oder den Behörden des russischen Innenministeriums ausgestellte förmliche Einladung oder Entscheidung des russischen Außenministeriums.

Laut dem Abkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa (im pdf-Format öffnen) werden ab dem 01.06.2007 Studienvisa für Staatsangehörige der EU-Länder (mit Ausnahme von Irland und Großbritannien) auch aufgrund eines schriftlichen Ersuchens:

  • einer russischen Gastuniversität, -akademie,
  • eines russischen Gastinstituts,
  • einer russishen Gastschule,
  • oder eines Studentenausweises bzw. einer Bescheinigung der geplanten Kurse erteilt.

Solch ein Ersuchen ist in Originalform (für mehrfache Visa) oder in gut lesbarer Kopie und mit enthaltenden Angaben gemäss Artikel 4, Punkt 2 des Abkommens vom Antragsteller vorzulegen.

Für Dauervisa (Aufenthaltsdauer mehr als 90 Tage) ist auch negativer HIV-Test erforderlich.

Es gibt folgende Arten von Studienvisa:

  • für eine Einreise (max. Aufenthaltsdauer 90 Tage);
  • für zwei Einreisen (max. Aufenthaltsdauer insgesamt 90 Tage);
  • für mehrere Einreisen (Gültigkeit von bis zu 1 Jahr mit einem geplanten Aufenthalt von 365 Tagen –nur aufgrund einer von Behörden des russischen Innenministeriums ausgestellten förmlichen Einladung).

Laut dem Abkommen zwischen der  Regierung der Russischen Föderation und der  Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Erleichterung der gegenseitigen Reisen für Bürger der Russischen Föderation und Bürger der Bundesrepublik Deutschland vom 10.12.2003 werden aufgrund eines schriftlichen Ersuchens:

  • einer russischen Gastuniversität, -Akademie,
  • eines russischen Gastinstituts,

kostenlose Visa zur mehrfachen Einreise für Studenten und Doktoranten für eine Dauer von bis zu 1. Jahr, deren Ziel Studium auf der Grundlage von entsprechenden Hochschul- oder interministeriellen Vereinbarungen ist, erteilt.

Die Dauer eines ununterbrochenen Aufenthalts in der   Russischen Föderation kann für Personen dieser Kategorie 1 Jahr betragen.

Für Arbeitsvisa sind folgende Unterlagen vorzulegen.

  1. Reisepass (Bei der Erteilung von Studienvisum ist es erforderlich, dass die Gültigkeit des Reisepasses mindestens 18 Monate ab dem Datum der Gültigkeit des Visums wäre).
  2. Visumantrag.
  3. Ein Passbild, Format 3,5×4,5 cm.
  4. Eine förmliche Einladung des russischen Innenministeriums oder eine schriftliche Einladung der Industrie – und Handelskammer der Russischen Föderation (die nur im Original vorzulegen sind).

Wichtig!
Für Dauervisa (Aufenthaltsdauer mehr als 90 Tage) ist auch negativer HIV-Test erforderlich.

Es gibt folgende Arten von Arbeitsvisa:

  • für eine Einreise (max. Aufenthaltsdauer 90 Tage);
  • für zwei Einreisen (max. Aufenthaltsdauer insgesamt 90 Tage);
  • für mehrere Einreisen (Gültigkeit von bis zu 3 Jahren).

Für Touristenvisa sind folgende Unterlagen vorzulegen.

  1. Reisepass.
  2. Visumantrag.
  3. Ein Passbild, Format 3,5×4,5 cm.
  4. Krankenreiseversicherungsnachweis;
  5. Garantie der Rückkehrwilligkeit
  6. Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters mit folgenden Angaben:
    • Nummer der Reisebestätigung mit der Schreibmaschine oder typographisch lesbar angegeben;
    • Art des beantragten Visums (1-malig oder 2-malig); Staatsangehörigkeit; Ein- und Ausreisedaten für Russland (max. 30 Tage);
    • Name und Vorname des ausländischen Bürgers, an wen die Bestätigung gerichtet ist;
    • Geburtsdatum und Geschlecht des ausländischen Bürgers;
    • Passnummer des ausländischen Bürgers;
    • Zweck der Reise (Tourismus, Autotourismus, Tourismus mit bestimmten Zwecken, Jagdtourismus);
    • Reiseziel und Aufenthaltsort; Adresse des Reiseveranstalters und seine Ref. Nr. gemäss der Liste der touristischen Organisationen, die Reisen nach Russland veranstalten; zusätzliche Angaben.

Eine solche Reisebestätigung wird von einem bevollmächtigten Mitarbeiter des Reiseveranstalters unterschrieben und mit einem Stempel dieses Reiseveranstalters versiegelt.

Für individuelle Reisen mit dem PKW/Wohnmobil/Motorrad auf den freigegebenen Strecken und für Reisen mit der Transsibirischen Eisenbahn ist ebenso die o.e. Reisebestätigung erforderlich.

Es gibt folgende Arten von Touristenvisa:

  • für eine Einreise (max. Aufenthaltsdauer 1 Monat);
  • für zwei Einreisen (max. Aufenthaltsdauer insgesamt 1 Monat).

Für die Bürger von Griechenland, Indien, Japan, Österreich, Spanien und Ungarn können auf der Grundlage der Gegenseitigkeit mehrmaligen Touristenvisa für 6 Monate  erteilt werden. Die Dauer und die Zahl der Einreisen sind in der Reisebestätigung vermerkt.

Wichtig!
Das zweifache Touristenvisum wird nur in dem Fall ausgestellt, wenn eine Reise auch mit einem touristischen Zweck inzwischen in das an Russland grenzende Land vorgesehen ist und bei den touristischen Unterlagen ein entsprechender Vermerk vorhanden ist.

Für Privatvisa sind folgende Unterlagen vorzulegen.

  1. Reisepass;
  2. Visumantrag;
  3. Ein Passbild, Format 3,5×4,5 cm.
  4. Krankenreiseversicherungsnachweis;
  5. Garantie der Rückkehrwilligkeit;
  6. Förmliche Einladung (die nur im Original vorzulegen ist). Diese Einladung wird von russischen Staatsbürgern bei den Behörden des russischen Innenministeriums eingeholt.

Gemäss dem Gesetz der Russischen Föderation N 24 vom 03.09.2010 haben die in Deutschland aufhaltenden russischen Staatsangehörige die Möglichkeit, aufgrund einer schriftlichen Erklärung (im pdf-Format öffnen) ein Privatvisum für ihre minderjährigen Kinder (bis 18 Jahre alt) oder Ehepartner zu beantragen. Dabei sind die Kopien des russischen Reisepasses und der Geburtsurkunde des Kindes oder Heiratsurkunde vorzulegen.

Wichtig: Visaaustellung im Sonderfall

  • Für ausländischeт Buerger, die nach Russland zur Beerdigung ihrer nahen Verwandten reisen oder ihre schwer kranken Verwandten ersten Grades besuchen müssen, darf außerordentlich ein Expressvisum bei der Vorlage der Kopie der Sterbeurkunde, oder des bei einem russischen Arzt beglaubigten Telegramms mit einem Vermerk des Telegrafenbeamten, oder einer offiziellen ärtzlichen Bescheinigung ausgestellt werden.
  • Dabei ist eine besondere Erklärung (BeerdigungBesuch des kranken Verwandten pdf-Format) nötig.

Es gibt folgende Arten von Privatvisa:

  • für eine Einreise (max. Aufenthaltsdauer 90 Tage);
  • für zwei Einreisen (max. Aufenthaltsdauer insgesamt 90 Tage).

Wichtig!

Gemäss dem Aktionsplan zur Gründung der Zollunion zwischen Russland, Kasachstan und Weissrussland im Rahmen der Euroasiatischen Wirtschaftsgemeinschaft werden seit dem 1. Juli 2011 alle Verkehrsarten zwischen den Mitgliedstaaten der Zollunion als innerer Verkehr betrachtet. Dementsprechend benötigen die durch das Territorium der Russischen Föderation in die Zollunionsstaaten reisenden Bürger der Drittländer ein Transitvisum.

Bei Transitvisa sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Reisepass;
  2. Visumantrag;
  3. Kopie des Visums für das Drittland (wenn nötig);
  4. Ein Passbild, Format 3,5×4,5 cm.
  5. Ausgefüllte Erklärung über Transit (PDF-Format);
  6. Fahr- oder Flugtickets.

Es gibt folgende Arten von Transitvisa:

  • für eine Einreise;
  • für zwei Einreisen.

Laut geltender russischer Gesetzgebung im Falle dass man in demselben Flughafen umsteigt, den Transitbereich (wenn es einen solchen im Flughafen gibt) nicht verlässt, nicht weiter als 24 Stunden nach dem Ankommen den Flughafen verlässt und Ticket für den weiteren Flug hat, braucht man kein Transitvisum.